Selbstzuweisung
International ein Sonderfall, kann bildgebende Diagnostik in Deutschland auch von Nicht-Radiologen erbracht werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um Orthopäden, Chirurgen, Urologen, Gynäkologen oder Internisten, die im Rahmen ihrer Ausbildung zum Facharzt die so genannte Fach- und Sachgebietskunde erworben haben, Röntgenstrahlung am Menschen anzuwenden. Diese Teilradiologen haben das Recht, sich Patienten selbst zuzuweisen, das […]
International ein Sonderfall, kann bildgebende Diagnostik in Deutschland auch von Nicht-Radiologen erbracht werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um Orthopäden, Chirurgen, Urologen, Gynäkologen oder Internisten, die im Rahmen ihrer Ausbildung zum Facharzt die so genannte Fach- und Sachgebietskunde erworben haben, Röntgenstrahlung am Menschen anzuwenden. Diese Teilradiologen haben das Recht, sich Patienten selbst zuzuweisen, das heißt, eine Arbeitsdiagnose zu stellen und diese Diagnose mit dem eigenen Röntgengerät dann auch zu überprüfen. In den USA hat die American Medical Association (AMA) aus ethischen und juristischen Gründen empfohlen, Selbstüberweisungen zur Röntgendiagnostik grundsätzlich zu vermeiden, denn es zeigte sich, dass bei kritischer Überprüfung dieser Selbstüberweisungen zwischen 1,7- und 7,7-mal häufiger geröntgt wurde als in Vergleichspraxen, die zu speziellen Radiologen zuweisen müssen – und das ohne Einschränkungen bei der Qualität der medizinischen Versorgung.
Siehe auch Facharztwahl.