Strahlenschutzverordnung

Radiologie wörterbuch   S   

Abk. StrlSchV; „Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen“ in der Fassung vom 30.06.1989; Rechtsverordnung, die aufgrund des Atomgesetzes erlassen wurde; regelt alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Personen, Sachgütern u. der Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung (Ausnahme: Röntgenstrahlung; hier gilt die Röntgenverordnung).

Abk. StrlSchV; „Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen“ in der Fassung vom 30.06.1989; Rechtsverordnung, die aufgrund des Atomgesetzes erlassen wurde; regelt alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Personen, Sachgütern u. der Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung (Ausnahme: Röntgenstrahlung; hier gilt die Röntgenverordnung).

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