Ihre Fra­gen zum Strah­len­schutz

In der Rönt­gen­dia­gnos­tik und Nu­kle­ar­me­di­zin kommt io­ni­sie­ren­de Strah­lung zum Ein­satz. Da­bei ver­sucht man, die not­wen­di­gen Be­las­tun­gen so ge­ring wie mög­lich zu hal­ten. Je­der ra­dio­lo­gi­schen und nu­kle­ar­me­di­zi­ni­schen Un­ter­su­chung geht eine so­ge­nann­te recht­fer­ti­gen­de In­di­ka­ti­on vor­aus, die der durch­füh­ren­de Arzt als ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ne Vor­aus­set­zung für die An­wen­dung von Strah­len stel­len muss. Mit in­no­va­ti­ver Tech­nik und eng­ma­schi­gen Qualitätskontrollen sorgt die mo­der­ne Ra­dio­lo­gie in die­sem Be­reich für ein ho­hes Maß an Si­cher­heit. Falls Sie hier kei­ne Ant­wort auf Ihre Fra­ge fin­den, neh­men Sie bit­te mit uns Kontakt auf.

Nein, der zugeordnete Aufenthaltsbereich für Patienten und an den Untersuchungen nicht beteiligtem medizinischem Personal liegt außerhalb des „Kontrollbereichs“ und des „betrieblichen Überwachungsbereichs“. Es ist somit sichergestellt, dass Personen, die über ein gesamtes Kalenderjahr hier arbeiten keine höhere Körperdosis als 1 mSv erhalten. Die Belastung ist hier also minimal; sie bewegt sich in den Bereichen der Abweichung natürlicher Strahlenbelastung und ist somit absolut zu vernachlässigen. Für die Wartezimmer und Toiletten, die den Untersuchungen mit radioaktiven Strahlen zugeordnet sind, gilt jedoch eine Besonderheit. Dort sollen sich nur Patienten aufhalten, die dem Untersuchungsbereich der Nuklearmedizin zugeordnet sind.
Ja, das können Sie. Röntgengeräte werden regelmäßig sehr sorgfältig geprüft. Die Anforderungen sind in der Röntgenverordnung (RöV, aktuelle Fassung von 30.04.2003) beschrieben. Sowohl die Inbetriebnahme, bei welcher ein Sachverständiger als verlängerter Arm der Überwachungsbehörde hinzugezogen werden muss, als auch die Qualitätssicherung, mit dem Ziel einer über die gesamte Betriebszeit gleich bleibend hohen Qualität, sind somit gesetzlich genau geregelt. Die Qualitätskontrolle wird beispielsweise durch die „Ärztliche Stelle Röntgen“ der Landesärztekammer (gibt es in jedem Bundesland) durchgeführt. Auch für alle Personen, welche an der Entstehung/Durchführung Ihrer Aufnahmen beteiligt sind, gelten strenge Ausbildungs- und Schulungsrichtlinien. Für jede Röntgeneinrichtung muss ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden. Dieser muss genau festgelegte persönliche Voraussetzungen erfüllen (Approbation und/oder Fachkunde).
Der Kontrollbereich einer Röntgeneinrichtung, welcher an den Warnhinweisen „KEIN ZURTITT – RÖNTGEN“ erkenntlich ist, darf nur nach Aufforderung durch das medizinische Personal betreten werden. Solange das Gerät keine Aufnahmen durchführt, wird keine Strahlung durch die Röhre abgesondert, so dass Sie keinen Mindestabstand einhalten müssen. Wird die Aufnahme durchgeführt, ist ein Mindestabstand von 30 cm gesetzlich vorgeschrieben. Für die meisten Aufnahmen wird aber eine deutlich größere Entfernung verwendet (z.B. beim Röntgen der Lunge 1,50 – 1,80 m). Werden Sie für diese Aufnahmen angewiesen, sich direkt an die „Platte“ zu stellen, ist dieses korrekt. Sie befinden sich hier vor dem Film oder dem Detektor, während die Röntgenröhre auf der gegenüberliegenden Seite in der erwähnten Entfernung eingestellt wird.
Ein Gonadenschutz ist eine Abschirmung der Keimdrüsen während einer Röntgenaufnahme. Beim Mann wird eine Hodenkapsel verwendet (eine schalenartige Vorrichtung aus Blei, welche um den Hoden gelegt wird), bei der Frau eine Metallschürze, welche je nach Aufnahme auf den Bauch oder Rücken in Höhe der Eierstöcke gelegt oder gehalten wird). Diese Schutzvorrichtungen bestehen aus 1 mm dicken Bleischichten, welche die Strahlung in sehr hohem Maße zurückhalten.
Eine Grundforderung des Strahlenschutzes besagt, dass die Dosis stets so gering wie möglich gehalten werden muss. Neben einer modernen Ausstattung müssen auch die Einstellungen des Gerätes sorgfältig vorgenommen werden. Der Bildausschnitt sollte so klein wie möglich gehalten werden (man spricht hier von Einblendung), das Röntgengerät muss mit bestimmten Filtern versehen werden, nicht auf der Untersuchung abgebildete, strahlenempfindliche Körperteile sollten geschützt werden (z.B. durch einen Gonadenschutz).
Ja, um Facharzt für Radiologie zu werden, muss eine sehr umfangreiche Ausbildung für den Umgang mit Röntgenstrahlung und über Strahlenschutz absolviert werden. In geringerem Umfang müssen auch andere Ärzte, welche bestimmte, genau definierte Röntgenaufnahmen anfertigen dürfen, eine ähnliche Ausbildung absolvieren. Generell gilt, dass Röntgenaufnahmen nur von Ärzten mit entsprechender Fachkunde angeordnet werden dürfen. Die Durchführung muss dann von Ärzten mit entsprechender Fachkunde oder von Personen mit Kenntnissen im Strahlenschutz unter ihrer Aufsicht durchgeführt werden.
Es gibt hier keine Mindestzeit. Theoretisch kann eine Aufnahme sofort wiederholt werden - manchmal ist dies auch in der Praxis notwendig sein, da trotz sorgfältiger Vorbereitung die Untersuchung technisch unzureichend ist (z.B. durch verwackeln, veratmen) und keine Diagnose gestellt werden kann. Bei vielen Erkrankungen, z.B. Knochenbrüche, Lungenentzündung kann eine kurzfristige Wiederholung, um die Stellung der Bruchstücke oder den Verlauf einer Therapie zu überwachen, notwendig sein. Wie bei jeder Untersuchung gilt auch für die Wiederholungsaufnahme: Sie muss indiziert und gerechtfertigt sein, Nutzen und Risiko müssen individuell abgewogen werden.
Zweck des Röntgenpasses ist es, dass behandelnde und vor allem untersuchende Ärztinnen und Ärzte vor der Durchführung einer Röntgenuntersuchung sehen können, welche Röntgenuntersuchungen letzter Zeit durchgeführt worden sind. Der Röntgenpass dient als "Gedächtnisstütze" für Patientinnen und Patienten und erleichtert die Verständigung mit dem Arzt, da Laien häufig nicht in der Lage sind, die bei ihnen bereits durchgeführten Röntgenuntersuchungen korrekt zu benennen. Das Führen von Röntgenpässen ist freiwillig, jedoch zur Vermeidung unnötiger Wiederholungsuntersuchungen empfehlenswert. Ärztliche und zahnärztliche Praxen und Kliniken, die Röntgenuntersuchungen durchführen, müssen Röntgenpässe vorrätig haben und sollten Sie Ihren Patienten anbieten. In diesem Pass wird das Datum und Art der Untersuchung (die untersuchte Körperregion) und die Adresse der durchführenden Einrichtung vermerkt. Sie sollten diesen Pass bei jeder Untersuchung mitführen und jede Untersuchung eintragen lassen. Zusätzlich sollten Sie Ihrem Arzt angeben, ob in der letzten Zeit bereits ähnliche Röntgenuntersuchungen durchgeführt wurden.
Auch eine Aufnahme für eine Einstellung ist eine medizinische Untersuchung, deshalb gilt auch hier: diese muss indiziert und gerechtfertigt sein. Es müssen Nutzen und Risiko individuell abgewogen werden (siehe auch "Ab wie viel Strahlung bekommt man Krebs?"). Der die Untersuchung anordnende Betriebsarzt sollte zunächst bereits vorliegende Befunde vergangener Untersuchungen auswerten und dann entscheiden. Wenn erst vor kurzem ein Röntgen des Thorax durchgeführt wurde und Sie keine subjektiven Beschwerden haben, ist die Wiederholung nicht zu empfehlen. Liegt eine Untersuchung lange zurück, kann im Einzelfall eine Indikation bestehen. Es muss auch betont werden, dass die Strahlenbelastung mit modernen Geräten als sehr gering einzustufen ist (ca. 0,02 – 0,05 mSv).
Da in radiologischen Praxen, die Diagnostik mittels ionisierenden Strahlen (Röntgen, CT, Mammographie) betreiben, neben anderen Maßnahmen des Strahlenschutzes eine Bleiabschirmung der betreffenden Räumlichkeiten gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine erhöhte Strahlenbelastung des umliegenden Wohnraums nicht anzunehmen. Vor Inbetriebnahme einer Anlage überprüft der TÜV den ausreichenden Bleischutz und führt Messungen im und außerhalb des Gebäudes durch. Ungeachtet dessen ist außerhalb des sogenannten Nutzstrahls einer Röntgenröhre nur mit einer sehr geringen Streustrahlung zu rechnen, deren Abschirmung oft schon allein durch das Mauerwerk gegeben ist.
Hier ist der Ansatz der Risikobetrachtung vollkommen anders. Bei der Strahlentherapie wird der Strahlenschaden bewusst herbeigeführt. Sie wird bei Patienten mit einer bösartigen Erkrankung durchgeführt. Es wird versucht, den Tumor lokalisiert und kontrolliert einer hohen Strahlenbelastung auszusetzen um ihn zum Absterben zu bringen (deterministischer Strahlenschaden). die ungewünschte Schädigung des benachbarten, gesunden Gewebes versucht man so gering wie möglich zu halten. In der Vorbereitung der Therapie wird versucht, den Tumor so gezielt wie möglich zu behandeln (durch Einblendung die Belastung reduzieren, genau berechnete Zwischenzeiträume zwischen den einzelnen Bestrahlungen etc.) so dass gesundes Gewebe so gut wie möglich geschützt wird.
Röntgenstrahlung ist potentiell in der Lage, die menschliche Erbinformation (DNA) zu schädigen. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wird diese lokal so geschädigt, dass der Schaden von zelleigenen Enzymen repariert wird. Findet eine vollwertige Reparatur nicht statt, können für die geschädigte Zelle zwei mögliche Folgen eintreten:  
  1. Die Zelle verliert ihre Möglichkeit zur Teilung und es tritt der Zelltod ein. Handelt es sich nur um einzelne Zellen, ist auch dieser Vorgang ohne Folgen für den Betroffenen.;
  2. Die veränderte Zelle kann sich weiter teilen und die veränderte Erbinformation weiter führen. Es handelt sich um eine Mutation. Hieraus kann potentiell eine unkontrollierte Neubildung, ein sogenanntes Karzinom (im Volksmund Krebs genannt) entstehen.
Das erste Szenario, der Zelltod wird als deterministischer Strahlenschaden beschrieben. Ab einer bestimmten Dosis, welche zu einer deutlichen Steigerung des auch natürlich vorkommenden Zelltodes am geschädigten Areal führen muss, tritt dieser Schaden immer auf. Er ist somit genau vorhersehbar und jeder Mensch, der über diesem Schwellenwert bestrahlt wurde, wird erkranken. Dieses Phänomen ist nach Strahlenunfällen (z.B. in Tschernobyl oder nach Atomwaffenexplosionen) in direkter Nähe zum Explosionsherd bekannt. In der Medizin macht man sich diesen Effekt bei der sogenannten Strahlentherapie bösartiger Tumoren zu Nutze. Dort wird der Tumor lokal einer zuvor berechneten sehr hohen Dosis ausgesetzt um die bösartigen Zellen zu zerstören. Für die Gesundheitsgefährdung durch diagnostische Röntgenaufnahmen ist der stochastische Strahlenschaden von Bedeutung. Dieser beruht auf einer Mutation (Veränderung des Erbgutes) einer betroffenen Zelle und es gibt keinen Schwellenwert. Anders gesagt kann er auch bei der geringsten Strahlung, also auch durch natürliche Strahlenbelastung, ausgelöst werden. Die Eintrittwahrscheinlichkeit dieses Schadens scheint mit steigender Dosis zuzunehmen. Es handelt sich aber bislang um eine Theorie, bewiesen ist das Phänomen letztlich nicht. Da die Theorie aber sehr wahrscheinlich korrekt ist, basiert der gesamte Aufbau des Strahlenschutzes – der Grundsatz die Dosis stets so niedrig wie möglich zu halten und strahlenempfindlichere Gewebe oder Personen so weit wie möglich zu schonen - hierauf. Entsteht ein Tumor, ist der kausale Zusammenhang aber nicht sicher herzustellen, da diese DNA-Veränderungen stets auch spontan, ohne Beteiligung von Strahlung aufgetreten sein können. Es entsteht sogar der überwiegende Anteil von Mutationen spontan.

Um Strah­lung un­ter­schied­li­cher Rönt­gen­auf­nah­men mit­ein­an­der ver­glei­chen zu kön­nen, muss ein­be­zo­gen wer­den, wel­ches Or­gan im Auf­nah­me­feld (Blick­feld) lag und der Strah­lung aus­ge­setzt wur­de. Nicht alle mensch­li­chen Or­ga­ne sind gleich strah­len­emp­find­lich. Re­la­tiv un­emp­find­lich ist bei­spiels­wei­se die Haut, wäh­rend die Keim­drü­sen - Ei­er­stö­cke bei der Frau und Ho­den beim Mann - am emp­find­lichs­ten sind. Die Mess­grö­ße nennt sich ef­fek­ti­ve Do­sis und die Ein­heit heißt Sie­vert (Sv bzw. Mil­li Sie­vert, mSv, für ein tau­sends­tel Sv) und wird im fol­gen­den häu­fi­ger ge­nannt. Je hö­her der Wert in mSv ei­ner be­stimm­ten Rönt­gen­tech­nik aus­fällt, des­to hö­her ist die Wahr­schein­lich­keit ei­nes zu­fäl­li­gen (sto­chas­ti­schen) Strah­len­scha­dens ein­zu­stu­fen. Nach Be­rech­nun­gen geht heu­te man von ei­ner To­des­wahr­schein­lich­keit (Mor­ta­li­tät) von 5% pro Sie­vert aus . Die­ser Wert ist al­ler­dings als ein Mit­tel­wert für die Ge­samt­be­völ­ke­rung auf­zu­fas­sen, bei Ju­gend­li­chen und Kin­dern ist er bis zu drei­fach er­höht (weil sich de­ren Ge­we­be noch schnel­ler und öf­ter er­neu­ern, wes­halb sich pro­zen­tu­al mehr Zel­len zum Zeit­punkt ei­ner Auf­nah­me in ei­ner be­son­ders emp­find­li­chen Zell­pha­se be­fin­den), sie­he hier­zu "Röntgenuntersuchungen bei Kindern".

Nein. Ähnlich wie auf einem Foto, dem man Belichtungszeit und Blende nicht direkt ablesen kann, so ist man auch bei der Röntgenaufnahme auf technische Aufzeichnungen angewiesen.
Es gibt kein Mindestalter. In bestimmten Notfallsituationen, z.B. bei Frühgeborenen sind Röntgenaufnahmen sogar schon während der ersten Lebensstunden notwendig. Für die Aufnahmen bei Kindern gelten besonders strenge Richtlinien, um die Belastung des strahlenempfindlicheren, kindlichen Körpers auf ein Minimum zu beschränken. Diese betreffen zum einen die Indikation (Rechtfertigung der Untersuchung) als auch die Durchführung selbst. Bei Kindern, deren Körper bis zu 3-fach strahlenempfindlicher als der Körper des Erwachsenen ist, sollte noch stärker als bei Erwachsenen nach der Möglichkeit einer Röntgenstrahlen-unabhängigen Alternativ-Untersuchung gesucht werden (z.B. mit Ultraschall oder Magnetresonanztomographie). Wird eine Röntgenaufnahme bei Kindern durchgeführt, müssen spezielle Filter, Einstellungen und Filme verwendet werden. Details können auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie nachgelesen werden (https://www.kinder-radiologie.org/).
Nein, das Röntgen während der Schwangerschaft sollte auf lebensbedrohliche oder akute Notfälle beschränkt bleiben.

Der Strah­len­schutz legt für Schwan­ge­re be­son­ders nied­ri­ge Grenz­wer­te vor, da die Zel­len des Em­bry­os be­son­ders strah­len­emp­find­lich sind und sich viel schnel­ler tei­len als wäh­rend des spä­te­ren Wachs­tums des Kin­des. Des­halb gilt der Grund­satz, Schwan­ge­re nicht zu rönt­gen, es sei denn es lie­gen le­bens­be­droh­li­che Si­tua­tio­nen vor. Des­halb wer­den Sie vor ei­ner Rönt­gen­auf­nah­me auch nach ei­nem even­tu­el­len Vor­lie­gen ei­ner Schwan­ger­schaft be­fragt. Ist eine Auf­nah­me er­folgt, gel­ten im Prin­zip die glei­chen Grund­sät­ze wie für die Ein­schät­zung des Ri­si­kos bei nicht Schwan­ge­ren: Wel­che Auf­nah­me wur­de durch­ge­führt, wel­cher Kör­per­be­reich wur­de ge­röntgt? Zu­sätz­lich muss be­rück­sich­tigt wer­den, wann die Auf­nah­me er­folgt ist. Das Ri­si­ko von Schä­den ist wäh­rend der An­la­ge der kind­li­chen Or­ga­ne (Tag 10 bis 42) und in der frü­hen Fe­tal­pe­ri­ode am höchs­ten und nimmt mit zu­neh­men­der Schwan­ger­schafts­dau­er ab. Bei ei­ner ein­ma­li­gen Auf­nah­me müs­sen Sie das Kind si­cher nicht ver­lie­ren. Selbst in der Rönt­gen­ver­ord­nung wird er­laubt, das Schwan­ge­re im Kon­troll­be­reich ei­ner Rönt­gen­ein­rich­tung ar­bei­ten dür­fen, wenn eine Ge­samt Do­sis von 1 mSv wäh­rend der Schwan­ger­schaft nicht über­schrit­ten wird. Es muss aber un­ter­stri­chen wer­den, dass Strah­lung wäh­rend der Schwan­ger­schaft ver­mie­den wer­den soll­te, um Miss­bil­dun­gen oder bös­ar­ti­ge Neu­bil­dun­gen des Kin­des zu ver­mei­den. Kann das Vor­lie­gen ei­ner Schwan­ger­schaft nicht mit Si­cher­heit aus­ge­schlos­sen wer­den, muss mit der Auf­nah­me ge­war­tet wer­den, bis ein si­che­res Er­geb­nis ei­nes Tests vor­liegt. Aus äl­te­ren Stu­di­en ist be­kannt, dass eine Do­sis über 10 mSv für den Fö­tus im Ute­rus zu ei­nem er­kenn­ba­ren An­stieg von Krebs­er­kran­kun­gen führt .
Be­son­ders in der fort­ge­schrit­te­nen Schwan­ger­schaft ist die Magnetresonanztomographie auch zur Ver­mei­dung von Rönt­gen­strah­len eine sehr ge­eig­ne­te Un­ter­su­chungs­me­tho­de. In der Früh­schwan­ger­schaft bis zum Ende des 3. Mo­nats (1. Tri­me­non) soll­te eine Un­ter­su­chung nur nach aus­führ­li­chem Vor­ge­spräch mit den be­han­deln­den Ärz­ten er­fol­gen. Eine di­rekt schä­di­gen­de Wir­kung auf das wer­den­de Kind ist bis­her nicht be­kannt.

Ja, das dürfen Sie. Ihr Risiko, ein fehlgebildetes Kind zu erhalten ist nicht erhöht. In diesem Punkt geht es nicht um Ihr Risiko einen Schaden zu erhalten, sondern um das Risiko, durch eine frühere Strahlenbelastung verändertes Genmaterial zu vererben. In der Fachsprache spricht man vom genetischen Strahlenrisiko. Die Eizellen der Frau befinden sich schon kurz nach der Geburt (etwa ab Tag 3) in einem relativ strahlen-unempfindlichen Zustand (dem Oozyten-Stadium), es finden keine weiteren Zellteilungen mehr statt. Die männlichen Samenzellen bilden sich hingegen kontinuierlich neu und sind relativ kurzlebig, so dass diese nach einer Strahlenbelastung schnell wieder durch „frische“ Zellen ersetzt werden. Aus sehr großen Studien (etwa die sogenannte Life Span Study mit über 88.000 Kindern) ist bekannt, dass keine Beziehung zwischen einer individuellen Strahlenbelastung der Eltern und dem Auftreten erblicher Erkrankungen bestand. Somit ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen durch Vererbung (durch die Strahlenbelastung erzeugter) genetischer Schäden äußerst gering.
Nein, nicht wesentlich. Kontrastmittel für Röntgen- oder CT-Untersuchungen enthalten einen hohen Iod-Anteil, sind im Bild sehr hell dargestellt und helfen bestimmte Strukturen besser abzugrenzen. Auf die Strahlenbelastung haben sie im Gegensatz zu den radioaktiven Substanzen, welche in der Nuklearmedizin verwendet werden, keinen nennenswerten Einfluss auf die Strahlenbelastung.
Bei einer Untersuchung der weiblichen Brust mit Röntgenstrahlung, der sogenannten Mammographie, ist ein Zusammenhang zwischen der Entstehung von Brustkrebs und der Mammographie bisher nicht nachgewiesen worden. Wie bei jeder Strahlung besteht aber auch bei der Mammographie ein theoretisches Risiko. Demgegenüber steht allerdings eine deutlich verbesserte Heilungschance bei der frühzeitigen Erkennung eines Brustkrebs. Diese Nutzen-Risiko Abwägung ist bei Ihrer Überweisung schon durchgeführt worden und wird durch den fachkundigen Radiologen durch die Stellung der rechtfertigenden Indikation überprüft. Laut den Leitlinien Brustkrebs Früherkennung Deutschland  empfiehlt man die Durchführung einer mammographischen Untersuchung ohne Vorliegen von Symptomen:
  • auf jeden Fall zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr, da für diese Altersgruppe der größte Benefit  (Nutzen-Risiko Abwägung) beschrieben wird,
  • in 2 Ebenen in Kombination mit einer ärztlich-klinischen Untersuchung,
  • in Untersuchungsintervallen von längstens 24 Monaten
  • unter Sicherung der technischen und der Befundungsqualität.
Studien aus 2003 zeigen, dass eine Wirksamkeit der Früherkennungsmammographie für Frauen zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr, neuerdings auch zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr,  aber auch nach dem 70. Lebensjahr anzunehmen ist. Der technischen Qualitätssicherung werden die Europäischen Leitlinien zugrunde gelegt. Die Wirkungen körpereigener und zugeführter Hormone sind bei Durchführung und Befundung diagnostischer Maßnahmen zu berücksichtigen. Selbstverständlich wird bei einem unklaren Tastbefund, Beschwerden oder einer familiären Vorgeschichte für Brustkrebs individuell entschieden - man kann dann von dieser Regel abweichen.
Röntgenaufnahmen sollten nur durchgeführt werden, wenn sie zu diagnostischen Aussagen führen, die auch Folgen für die Art der Behandlung haben. Darüber hinaus ist stets zu überlegen, ob mit alternativen Untersuchungen (z.B. Sonographie, Endoskopie, Magnetresonanztomographie) nicht gleichwertige diagnostische Informationen gewonnen werden können. Grundsätzlich muss aber gesagt werden, dass die Röntgenaufnahme ein exzellentes medizinisches Werkzeug mit einem sehr hohen Informationsgehalt der Bilder darstellt. In vielen Untersuchungen ist die Aussagekraft höher als mit anderen Techniken, zudem ist die Röntgenaufnahme ein vergleichsweise kostengünstiges Verfahren.
Dies ist eine Untersuchungstechnik, bei der eine deutlich verminderte Strahlenbelastung angewendet wird. Im Gegenzug ist die Qualität der Bilder schlechter und sie erscheinen unschärfer. Derartige Qualitätsabstriche können aber hingenommen werden, da die Untersuchung nicht bei Patienten mit einem konkreten Verdacht auf eine bösartige Neubildung (Krebs) angewendet wird, sondern als Screening bei Patienten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit für eine derartige Erkrankung (z.B. zur Entdeckung eines Lungenkrebs bei langjährigen Rauchern) verwendet wird. Auch zu einer Verlaufskontrolle bei einer bekannten Diagnose eignet sich ggf. die Niedrigdosis-Computertomographie. Im Vergleich zu einer Standard-CT der Lungen lässt sich die Dosis auf bis zu 1/10 reduzieren.
Hier kann keine generelle Antwort gegeben werden. Obwohl gerade in den Anfangstagen der Mehrzeilen- oder auch Multislice Computer-Tomographie höhere Dosierungen im Vergleich zu „konventionellen“ einzeiligen Spiral-CT Geräten berichtet wurde, bietet die MSCT viele technische Voraussetzungen, um die Dosis zumindest gleichbleibend zu halten.
Ja, die Computertomographie (CT) ist eine Untersuchung, welche mit Röntgenstrahlung durchgeführt wird. Bei dem klassischen zwei-dimensionalen Röntgenbild liegt die Röntgenröhre entweder vor oder hinter dem Patienten, dementsprechend wird der Röntgenfilm als Aufnahmemedium genau auf der gegenüberliegenden Seite des Patienten positioniert. Bei der CT hingegen drehen Röntgenröhre und Aufnahmemedium, hier Detektor genannt, mit kontinuierlicher Geschwindigkeit um den Patienten. Dadurch werden Bilder aus unterschiedlichen Blickwinkeln angefertigt, so dass der Patient dreidimensional „abgetastet“ und dargestellt werden kann. Hieraus werden die typischen Querschnittsbilder des Körpers errechnet. Im Vergleich zu vielen klassischen Bildern werden die diagnostischen Möglichkeiten deutlich verbessert, allerdings liegt die Strahlenbelastung vielfach auch deutlich höher. Eine Aufnahme der Lunge (Thorax Untersuchung) mit einem klassischen CT hat etwa eine 50-fach höhere Dosis als eine klassische Lungenaufnahme in zwei Ebenen (5 versus 0,1 mSv). Durch Niedrigdosistechniken lässt sich allerdings bei vielen CT Untersuchungen die Dosis deutlich verringern.
Die allermeisten Schäden auf Zellebene werden von körpereigenen Reparaturmechanismen sehr schnell repariert. Röntgenstrahlen sind potentiell in der Lage, die im Zellkern enthaltene Erbsubstanz (DNA) zu verändern, sie können zu Veränderungen der Bestandteile der DNA führen. Da die DNA strukturell einer Leiter ähnelt, kann der Abbruch einer der beiden Stränge zumeist fehlerfrei repariert werden. Kommt es aber zum Abbruch beider Stränge, steigt die Wahrscheinlichkeit nicht reparabler Schäden der Zelle in Form von Wachstumsstörungen, Mutationen oder Transformation deutlich an.
Es ist heute wissenschaftlich gesichert, dass ionisierende Strahlen in höherer Dosis bösartige Neubildungen (Krebs) oder Missbildungen beim Ungeborenen verursachen können. Verschiedene Gewebe sind unterschiedlich empfindlich: am empfindlichsten ist das rote Knochenmark. Dieses sind gesicherte Tatsachen, welche allerdings bei Dosiswerten von >200 mSv gewonnen wurden. Solche Dosiswerte kommen in der Röntgendiagnostik üblicherweise nicht vor und würden mehr als 20 Computertomographien (CT) des Brustkorbs (Thorax) entsprechen. Wie sich die Strahlenbelastung mit geringerer Dosis auf die Gesundheit auswirken, darüber gibt es nur Vermutungen und Denkmodelle. Risikoabschätzungen in diesen Bereichen sind somit nur mit Einschränkungen möglich: Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft wird davon ausgegangen, dass auch hier Schäden nicht ganz ausgeschlossen werden können. Es besteht demnach ein geringes Risiko. Aus diesen unterschiedlichen Theorien ist ersichtlich, dass die Abschätzung des Risikos bei medizinisch-diagnostischen Anwendungen schlecht abschätzbar sind. Zum Schutz von Patienten und Ärzten sieht die neue Röntgenverordnung eine Abwägung des Nutzens gegenüber dem Risiko bei jeder einzelnen Aufnahme vor, jede Untersuchung muss ärztlich gerechtfertigt („indiziert“) sein.
Nein. Es gibt kein Material, welches die Strahlung vollständig abhält. Es handelt sich grundsätzlich nur um eine Schwächung, welche bei unterschiedlichen Materialien sehr unterschiedlich ausfällt. Sehr effizient ist Blei, von dem schon eine Materialstärke von 0,25 mm ausreicht, um die Dosis auf 1/10 zu reduzieren. Blei wird in der Radiologie vielfach verwendet, so bestehen viele Schutzausrüstungen wie der Gonadenschutz (Hodenkapsel) Link Hodenkapsel, die Bleischürzen für ärztliche Arbeiten im Röntgenraum oder die durchsichtige Scheibe zwischen Untersuchungsraum und Bedienungsraum aus Blei bzw. Bleiglas. Bei einer Bleidicke von 0,5 mm dringt nur noch 3% der Dosis durch das Metall, erhöht man die Dicke weiter auf 1 mm reduziert sich der Wert gar auf 0,5%. Eine Hodenkapsel ist 1 mm dick, die Bleischürzen zwischen 0,25 und 0,5 mm. Auch andere Metalle eignen sich zur Abschirmung, deren Effizienz beschreibt man in Millimeter Bleigleichwert.
In großer Höhe ist man einer erhöhten kosmischen Strahlung ausgesetzt. Für Gelegenheitsflieger wie es die meisten Urlaubsflieger sind, ist die zusätzliche Strahlenexposition durch das Fliegen sehr gering und gesundheitlich unbedenklich; das gilt auch für Schwangere und Kleinkinder. Piloten, flugbegleitendes Personal oder berufliche „Vielflieger“ können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen Polrouten fliegen, höhere Strahlendosen erhalten. Diese sind durchaus vergleichbar mit Dosiswerten in Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Die neue Strahlenschutzverordnung sieht deshalb ab August 2003 für das fliegende Personal die gleiche rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung wie für allen anderen beruflich strahlenexponierten Personen vor. Diese Überwachung wird vom Strahlenschutzregister in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtbundesamt durchgeführt.
Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung durch medizinische Strahlung im Verhältnis zur totalen Belastung liegt bei etwa 40%, also bei ca. 2 mSv pro Jahr. Dies ist aber ein rein theoretischer Mittelwert - er besagt, dass der Durchschnittsbürger der Bundesrepublik etwa vier Aufnahmen der Lendenwirbelsäule jährlich erhält.
Die natürliche Strahlung stammt aus natürlichen Quellen und der Mensch ist ihr seit jeher und zu jeder Tageszeit ausgesetzt. Man unterscheidet eine innere Belastung durch Aufnahme / Einatmen radioaktiver Stoffe und eine äußere durch radioaktive Stoffe im Boden (terrestrische Strahlung) oder durch Strahlen, welche aus der Atmosphäre auf uns treffen (kosmische Strahlung). Die jährliche Dosis der natürlichen Strahlung kann bis 10 Millisievert (mSv) reichen und liegt in der Bundesrepublik im Schnitt bei 2,1 mSv (entspricht 0.002 Sv). Hiervon entfallen 1.1 mSv/Jahr auf die Inhalation von Radon und dessen Zerfallsprodukten. Weiterhin werden etwa 0.3 mSv/ Jahr mit der Nahrung aufgenommen. Ferner besteht eine Belastung von 0.3 bzw. 0.4 mSv/Jahr durch direkte kosmische bzw. direkte terrestrische Strahlung. Für alle diese Werte gibt es deutliche Abweichungen, beispielsweise beträgt die terrestrische Strahlenbelastung in bestimmten Gebieten Schleswig-Holsteins nur 0,14 mSv, während die Belastung in Teilen des Bayerischen Waldes bei 1,46 mSv liegt. In Brasilien gibt es Gegenden mit einer terrestrischen Strahlenbelastung bis zu 87 mSv Belastung jährlich.
Um Strahlung beschreiben zu können, hat man eine Messmethode definiert. Röntgenstrahlung gehört zur Gruppe der ionisierenden Strahlung (im Gegensatz zur UV-Strahlung durch Sonne oder Solarium), d.h. die Strahlung ist ausreichend energiereich, um in der bestrahlten Materie eine Ionenbildung hervorzurufen. Dies bedeutet, dass aus einem elektrisch neutralen Atom ein geladenes Atom, ein Ion, wird. Hierbei entstehen freie Ladungsträger (Elektronen) und diese kann man als elektrischen Strom messen.
Röntgenstrahlung wird in Röntgenröhren erzeugt. Die Strahlung besteht aus energiereichen Photonen und stellt eine elektromagnetische Strahlung dar. Die Röhre besteht aus einer Kathode (negativ geladener Pol), in der durch Glühemission Elektronen, negativ geladene Teilchen, freigesetzt werden. Diese werden im Hochvakuum von der positiv geladenen Anode sehr stark beschleunigt und schlagen mit hoher Geschwindigkeit auf diese auf. Bei diesem „Aufschlagen“ (Eindringen in das Anodenmaterial) treten die Elektronen in Wechselwirkung mit den Atomkernen und Atomen der Anode. Hierbei entsteht Röntgenstrahlung, deren Qualität (d.h. Energie) somit von der Röhrenspannung, dem Anodenmaterial (in der Radiologie werden zumeist die Metalle Wolfram, Molybdän oder Rhodium verwendet) und dem Filter am Ausgang der Röhre ist. Man unterscheidet zwischen weicher (bis 100 Kilo Elektronen-Volt; keV) und harter (über 100 keV) Röntgenstrahlung. Obwohl die Materialzusammensetzung der Kathode und die verwendete Spannung Unterschiede aufweisen, lässt sich eine Röntgenröhre gut mit einem Fernsehgerät vergleichen. Interessanterweise entsteht auch in einem Fernsehgerät Röntgenstrahlung, wenn auch nur in sehr geringer Menge.
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