Step 7: Dokumentation – Archivierung
Zum Abschluss muss Ihr Radiologe den Befundbericht schreiben und zusammen mit den Bildern wiederauffindbar archivieren. Dazu gibt er Anamnese und Indikation an, beschreibt die Untersuchungsmethode samt wichtiger technischer Untersuchungsparameter und interpretiert die Bildergebnisse. Abschließend stellt er den Befund bzw. die Diagnose dar und gibt unter Umständen eine Empfehlung zur Weiteruntersuchung ab. Übrigens: Die Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren (zu archivieren). Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein...
Zum Abschluss
muss Ihr Radiologe den Befundbericht schreiben und zusammen mit den Bildern wiederauffindbar archivieren.
Dazu gibt er Anamnese und Indikation an, beschreibt die Untersuchungsmethode samt wichtiger technischer Untersuchungsparameter und interpretiert die Bildergebnisse. Abschließend stellt er den Befund bzw. die Diagnose dar und gibt unter Umständen eine Empfehlung zur Weiteruntersuchung ab.
Übrigens:
Die Röntgenbilder sind Eigentum des durchführenden Arztes und dieser hat auch die Pflicht, die Aufnahmen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren (zu archivieren). Der Arzt ist allerdings auch verpflichtet, diese Aufnahmen oder Kopien dem weiterbehandelnden Arzt oder Ihnen als Patient vorübergehend leihweise zu überlassen. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben.
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