Ihre Fragen zum Strahlenschutz
In der Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin kommt ionisierende Strahlung zum Einsatz. Dabei versucht man, die notwendigen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Jeder radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchung geht eine sogenannte rechtfertigende Indikation voraus, die der durchführende Arzt als gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Anwendung von Strahlen stellen muss. Mit innovativer Technik und engmaschigen Qualitätskontrollen sorgt die moderne Radiologie in diesem Bereich für ein hohes Maß an Sicherheit. Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
- Die Zelle verliert ihre Möglichkeit zur Teilung und es tritt der Zelltod ein. Handelt es sich nur um einzelne Zellen, ist auch dieser Vorgang ohne Folgen für den Betroffenen.;
- Die veränderte Zelle kann sich weiter teilen und die veränderte Erbinformation weiter führen. Es handelt sich um eine Mutation. Hieraus kann potentiell eine unkontrollierte Neubildung, ein sogenanntes Karzinom (im Volksmund Krebs genannt) entstehen.
Um Strahlung unterschiedlicher Röntgenaufnahmen miteinander vergleichen zu können, muss einbezogen werden, welches Organ im Aufnahmefeld (Blickfeld) lag und der Strahlung ausgesetzt wurde. Nicht alle menschlichen Organe sind gleich strahlenempfindlich. Relativ unempfindlich ist beispielsweise die Haut, während die Keimdrüsen - Eierstöcke bei der Frau und Hoden beim Mann - am empfindlichsten sind. Die Messgröße nennt sich effektive Dosis und die Einheit heißt Sievert (Sv bzw. Milli Sievert, mSv, für ein tausendstel Sv) und wird im folgenden häufiger genannt. Je höher der Wert in mSv einer bestimmten Röntgentechnik ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines zufälligen (stochastischen) Strahlenschadens einzustufen. Nach Berechnungen geht heute man von einer Todeswahrscheinlichkeit (Mortalität) von 5% pro Sievert aus . Dieser Wert ist allerdings als ein Mittelwert für die Gesamtbevölkerung aufzufassen, bei Jugendlichen und Kindern ist er bis zu dreifach erhöht (weil sich deren Gewebe noch schneller und öfter erneuern, weshalb sich prozentual mehr Zellen zum Zeitpunkt einer Aufnahme in einer besonders empfindlichen Zellphase befinden), siehe hierzu "Röntgenuntersuchungen bei Kindern".
Der Strahlenschutz legt für Schwangere besonders niedrige Grenzwerte vor, da die Zellen des Embryos besonders strahlenempfindlich sind und sich viel schneller teilen als während des späteren Wachstums des Kindes. Deshalb gilt der Grundsatz, Schwangere nicht zu röntgen, es sei denn es liegen lebensbedrohliche Situationen vor. Deshalb werden Sie vor einer Röntgenaufnahme auch nach einem eventuellen Vorliegen einer Schwangerschaft befragt. Ist eine Aufnahme erfolgt, gelten im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Einschätzung des Risikos bei nicht Schwangeren: Welche Aufnahme wurde durchgeführt, welcher Körperbereich wurde geröntgt? Zusätzlich muss berücksichtigt werden, wann die Aufnahme erfolgt ist. Das Risiko von Schäden ist während der Anlage der kindlichen Organe (Tag 10 bis 42) und in der frühen Fetalperiode am höchsten und nimmt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer ab. Bei einer einmaligen Aufnahme müssen Sie das Kind sicher nicht verlieren. Selbst in der Röntgenverordnung wird erlaubt, das Schwangere im Kontrollbereich einer Röntgeneinrichtung arbeiten dürfen, wenn eine Gesamt Dosis von 1 mSv während der Schwangerschaft nicht überschritten wird. Es muss aber unterstrichen werden, dass Strahlung während der Schwangerschaft vermieden werden sollte, um Missbildungen oder bösartige Neubildungen des Kindes zu vermeiden. Kann das Vorliegen einer Schwangerschaft nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, muss mit der Aufnahme gewartet werden, bis ein sicheres Ergebnis eines Tests vorliegt. Aus älteren Studien ist bekannt, dass eine Dosis über 10 mSv für den Fötus im Uterus zu einem erkennbaren Anstieg von Krebserkrankungen führt .
Besonders in der fortgeschrittenen Schwangerschaft ist die Magnetresonanztomographie auch zur Vermeidung von Röntgenstrahlen eine sehr geeignete Untersuchungsmethode. In der Frühschwangerschaft bis zum Ende des 3. Monats (1. Trimenon) sollte eine Untersuchung nur nach ausführlichem Vorgespräch mit den behandelnden Ärzten erfolgen. Eine direkt schädigende Wirkung auf das werdende Kind ist bisher nicht bekannt.
- auf jeden Fall zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr, da für diese Altersgruppe der größte Benefit (Nutzen-Risiko Abwägung) beschrieben wird,
- in 2 Ebenen in Kombination mit einer ärztlich-klinischen Untersuchung,
- in Untersuchungsintervallen von längstens 24 Monaten
- unter Sicherung der technischen und der Befundungsqualität.